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Gerhard Voigt:
Die Grenzen des
„Identitätskonzeptes“: Widersprüche, Ideologien
Zusammenfassung
Es ist sinnvoll und notwendig, sich sowohl mit dem
wissenschaftlichen Begriff der „Identität“ als auch mit dessen teilweise
„inflationären“ Inanspruchnahme in der Publizistik wie in politischen
Diskursen kritisch auseinander zu setzen.
Im nachfolgenden Aufsatz soll gezeigt werden, dass das
„Identitäts-Konzept“ eine längere philosophische „Vorgeschichte“ hat und zu
einer zentralen Kategorie der Individualpsychologie mit weit reichenden
Folgen für das Menschenbild und die Begründung pädagogischer
Anthropologien hat, dass aber die Bedeutungsunsicherheit der Kategorie
einen alltäglichen Gebrauch wenig sinnvoll erscheinen lässt – gerade auch
in der Pädagogik.
Die daraus übertragenen vielfältigen und mehrdeutigen
Konzepte einer „kollektiven Identität“ sind grundsätzlich als Ideologeme
zurück zu weisen. Im heutigen Sprachgebrauch ersetzen sie oft im Sinne einer
falsch verstandenen „political correctness“ eine eigentlich gemeinte
positive Bewertung von „Nationalismus“ oder „Nationalbewusstsein“, aber
auch die Abwehr integrativer und auf Kommunikation zielender Ansätze
interkulturellen Lebens und Lernens. »Kollektive Identität« im
internationalen Kontext ist ein Kampfbegriff um Gruppen - und
Herrschaftsinteressen zu legitimieren und durchzusetzen.
Das wissenschaftliche Interesse der Soziologie und
allgemein der Sozialwissenschaften richtet sich weniger auf die
Begriffsinhalte von „Identität“ bzw. »Kollektive Identität« selbst als auf
den Prozess ihrer gesellschaftlichen Inanspruchnahme und
Funktionalisierung. Es ist zu fragen, in welchen gesellschaftlichen
Kontexten eine bewusste oder immanente Bezugnahme auf Identitätskonzepte als
Erfolg versprechend erscheint und als Agens der gesellschaftlichen Kohäsion
verstanden wird. Auch im historischen Zusammenhang ist die Frage zu stellen,
seit wann, d.h. auch seit welchen gesellschaftlich-zivilisatorischen
Entwicklungsprozessen es sinnvoll und nicht anachronistisch erscheint,
Gruppenkohäsion mit Kategorien einer »Kollektiven Identität« zu beschreiben
oder diese als „Selbstkonzepte“ dieser Gruppen vorzufinden.
Die Kohäsion gesellschaftlicher Gruppen in ruralen
Gesellschaften, wie wirst sie heute noch in den Randbereichen auch
semiperipherer Regionen wie z.B. in Ostanatolien und Teilen des Nahen Ostens
vorfinden können, beruht auf traditionalen Verhaltenkodices und der
Einbindung in feste, aber nicht staatlich institutionalisierte „Netzwerke“
persönlicher Beziehungen und Abhängigkeiten, die als Hauswirtschaft,
Großfamilie, Klientel oder Gentes (Clan etc.) benannt werden können, aber
kaum ein internalisiertes abstraktes „Gruppenbewusstsein“, das als
„kollektive Identität“ verstandet werden könnte, herauszubilden in der Lage
sind. Die Formen der sozialen Kommunikation, die die Gruppenkohäsion
ausmachen, erlauben Mehr- und Uneindeutigkeiten der Loyalitätsbeziehungen -
vor allem je größer die Gruppe ist, die hier im Sinn von Elias als
„Überlebenseinheit“ angesprochen werden kann - im Rahmen traditionaler
Regeln auch Wechsel und Verschiebung. Untypisch und als Beschreibung nicht
adäquat wäre es, hier den für die moderne Gesellschaft typischen
Antagonismus Individuum (Individualisierung) - Gesellschaft (Staat, Nation)
zu vermuten und zu suchen: dieser ist hier nicht existent. Daher ist es
auch so schwierig, Konflikte bei und mit Angehörigen dieser ruralen
Gesellschaften mit Bezug auf „Staatsnormen“ einerseits und
„Individualrechten“ andererseits zu lösen oder überhaupt nur als
Konfliktstruktur sichtbar zu machen.
Auch die antiken Herrschaftsgebilde sind ebenso wenig
im modernen Sinne als Staaten zu bezeichnen noch werden sie von „Völkern“ im
heutigen Sinne getragen; zumindest haben sie für diese Dimension kein
Bewusstsein entwickelt. Sogar das relativ modern anmutende römische Imperium
war im Kern eine Klientel-Gesellschaft, in der die „gentes“ die
Machtdifferenziale unter sich ausmachten. Auch die „pax romana“ war ein
Rechts- und Herrschaftskonzept und kein Rekurs auf eine römische integrative
Kultur.
So werden wir darauf verwiesen, den Ursprung von
Konzepten einer »Kollektive Identität« als Funktion und Folge der
neuzeitlich Prozesse des „nation building“ in Europa zu verstehen, im Sinne
der Zivilisationstheorie von Norbert Elias als Teil der Psychogenese der
entstehenden Staatsgesellschaft (vgl. Voigt 2002b).
Die Durchsetzung von Volkstums- und
National-Bewusstsein, die geforderte innere Identifizierung mit Gruppen und
damit das Verständnis, Teil einer »Kollektiven Identität« zu sein,
ist Teil der zu dieser Zeit eingeleiteten „Homogenierungsprozesse“, die
auch durch die Entwicklung einheitlicher Hochsprachen zur Überwindung der
regionale und lokalen Differenzierung und Vielfältigkeit der Feudalzeit
beitragen, die der notwendig werdenden ökonomisch-rechtlichen
Einheitlichkeit und Sicherheit wie der staatlichen Zentralisierungstendenzen
zuwider liefen. Auf dieser Basis entwickelt sich das neuzeitliche Staats-
und Völkerrecht (vgl. Hugo Grotius).
Im Prozess der Dekolonisierung im 20. Jahrhundert
übernehmen Anti-kolonistische Befreiungsbewegungen das Macht- und
Durchsetzungsinstrumentarium der westlichen Kolonialmächte und wenden es
gegen diese.
Die Forderung nach eigener nationaler Repräsentation
ist letztlich der Kern des Antikolonialismus gewesen und führt in der
zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zur rechtlichen Homogenisierung der
Partizipationschancen von Gruppen auf der „internationalen Ebene“ z.B. in
der UNO, die abhängig werden von einer staatlichen (= nationalen)
Organisation und Artikulation.
Der Widerspruch dieses Prozesses ergibt sich aus der
Tatsache, dass hier „nation building“ ohne korrespondierende kulturelle und
sprachliche Homogenisierung einen „personalen Träger“ vermissen lässt. Nur
durch Gewalt wird versucht, im Interesse konkurrierender Machteliten in
den Staaten, die als „Kunstprodukte“ aus dem Erbe des Kolonialismus
herausgelöst worden sind, die zufällig dort lebende Bevölkerung zu „Völkern“
zu machen. Aber gerade dieses Konzept der Ethnifizierung ist unspezifisch
und kann auch im Interesse jeder Teilgruppe in der Hand oppositioneller
Machtgruppen zum Mittel der Desintegration des jeweiligen „Staates“ werden.
Da ein von partikularen Machtinteressen unabhängiger
historischer Anlass zur Nationenbildung sichtlich fehlt, sind Bürgerkriege
und Zerfallsprozesse eher das übliche als die Ausnahme. Das Beispiel des
missglückten Staatenbildungsprozesses in Jugoslawien zeigt das sogar noch
im europäischen Raum. Erst anhaltender ethnifizierter Bürgerkrieg wie im
Nahen Osten evozieren die Durchsetzung aggressiver auf Feindbilder und
Angststrukturen gründender „Wir-Konzepte“, die letztlich eine gefährliche
Form eines „Identitätskonzeptes“ annehmen Sonnen. Gruppenkonflikte dieser
Struktur (Palästinenser-Israeli, Türken-Kurden) erzeugen die „Völker“ erst,
deren Interesse sie wahrzunehmen postulieren. Für eine europäische Politik
ist es daher gefährlich, durch ethnische Parteinahme das zu Grunde liegende
Konfliktmuster der Ethnifizierung sozialer Disparitäten zu akzeptieren und
damit den Konflikt zu perpetuieren.
Sowohl im individuellen interkulturellen Kontakt wie im
politischen Umgang mit ethnifizierten Konflikten ist es notwendig,
unzulässige Rechtsbegriffe und politische Parteinahme durch Konzepte der
Mediation und diskursiver Kommunikation aufzulösen. Hier liegt auch Ziel
und Chance einer kritischen Beschäftigung mit Identitäts-Konzepten für die
Pädagogik und die Interkulturelle Bildung.
1. Die gesellschaftliche Bedeutung
des Identitäts-Begriffes
Die Kategorie „Identität“ begegnet uns derzeit in den
Medien, in der politischen Öffentlichkeit und in der
sozialwissenschaftlichen Literatur sehr häufig – und zwar in
widersprüchlichen Kontexten und mit unterschiedlichen Bedeutungsinhalten
verknüpft. Auch in der pädagogischen Literatur finden wir eine heftige
Auseinandersetzung darüber, ob das Identitätskonzept als Beschreibung des
Subjektes pädagogischer Lernprozesse unter individualpsychologischen
Gesichtspunkten noch sinnvoll ist, wie es von einer funktionalistischen
Richtung, die sich an Luhmann orientiert, grundsätzlich bestritten wird
(Lenzen 1997) und die an deren Stelle Konzepte der „Multiidentitäten“ und
der „Flickwerk-Biographien“ stellt, oder ob ganz im Gegenteil dazu
„Identität“ im Sinne einer idealistischen „Pädagogik“ der unveränderliche
Kern der Person ist, den zu entwickeln und freizulegen Aufgabe pädagogischen
Bemühens ist. Einen kritischen und weiterführenden Beitrag zu dieser
Kontroverse liefert Bernhard Claußen (2001: 235 passim), bei dem
einmal deutlich wird, dass die Pädagogik nicht auf individualitätsbezogene
Identitätskonzepte verzichten kann, dass andererseits die soziale Dimension
als Diskurs in dieser Kontroverse vernachlässigt wird.
Mit der Uneindeutigkeit des Begriffes der „Identität“
teilt diese Kategorie das „Schicksal“ vieler zentraler Begriffe, die
teilweise einen historischen oder einen definierten fachsprachlichen
Ursprung haben, aber in der Begriffsgeschichte in andere gesellschaftliche
und umgangssprachliche Bereiche diffundiert sind und dabei Eindeutigkeit
und ihr konsensuelles semantisches Umfeld verloren haben. In den
Sozialwissenschaften selbst gehören neben fundamentalen Kategorien wie
„Gesellschaft“ und „Gemeinschaft“ – deren Gebrauch kaum noch distinktive
Inhalte zu kennzeichnen in der Lage ist – vor allem Begriffe wie „Gruppe“,
„Schicht“, „Klasse“, „Rolle“ oder „System“ und „Funktion“. Zu diesen
Begriffen, deren Gebrauch dennoch unverzichtbar ist, existiert eine
reichhaltige Fachliteratur, die eine kritische Beschäftigung mit den
widersprüchlichen und sich wandelnden Realitätsbezügen und -definitionen
ergiebig macht, von deren aufklärerischen Potentialen aber eigentlich
nichts in den alltäglichen Umgang mit diesen Begriffen eingedrungen ist.
Typisch für diese „offenen Begriffskategorien“ ist
nicht nur ihre Unbestimmtheit und das Changieren ihrer Kontexte, sondern
auch ihre jeweils aktuelle Funktionalisierbarkeit, die eine – mit an
Machtdurchsetzungen und ‑interessen geknüpfte – „politische Besetzung“ –
und damit interessengeleitete Bedeutungseinschränkung – und
Funktionalisierung ermöglicht, wenn nicht nahe legt.
Damit eignen sich „offene Begriffskategorien“ als
politische „Kampfbegriffe“ in der tagespolitischen Auseinandersetzung. Für
alle genannten Begriffsbeispiele lassen sich hinreichende Beispiele und
Belege finden, die den Ideologem-Charakter verdeutlichen. Bas
wissenschaftliche, soziologische Interesse an diesen Begriffen knüpft daher
heute weniger an den ursprünglichen und definierten Bedeutungsinhalten an –
hier sollte eher eine große Zurückhaltung gegenüber dem Gebrauch dieser
Begriffe vorherrschen –, sondern gerade an dem Phänomen ihrer Kontingenz
und Funktionalisierbarkeit, also an der gesellschaftlichen Funktion ihrer
Verweildung. Im Laufe des 20. Jahrhunderts sind zunehmend auch
Begrifflichkeiten aus dem Bereich der (Individual-) Psychologie und der
Psychoanalyse in den umgangssprachlichen Bereich wie in die
sozialwissenschaftliche Fachterminologie übernommen worden.
Diese „Grenzgänger“ zwischen Psychologie bzw.
Psychoanalyse und Soziologie wie Reich und Adorno erschließen den
Gesellschaftswissenschaften neue, aufklärerische Potentiale und begründen
damit die „Kritische Theorie“.
Abgesehen von dieser wissenschaftsgeschichtlichen
Bedeutung, die selbst wieder in politische Auseinandersetzungen einbezogen
wurde, hat die Verbindung von psychologischen und soziologischen
Fragestellungen eine weit reichende und notwendige Anwendungsperspektive.
Eine zentrale Rolle spielt dabei die Sozialisationsforschung, deren
Bedeutung in den aktuellen Diskursen über gesellschaftliche Gewalt,
Jugenddelinquenz wie auch allgemein für die Fundierung der Politikdidaktik
nicht unterschätzt werden darf.
Dass hier auch im Kontext der
Gesellschaftswissenschaften nicht entscheidbare philosophische Probleme
hereinspielen, ist bei der Thematik, die in existenzieller Weise das
Entstehen des menschlichen Wesens und des Bewusstseins behandelt,
selbstverständlich, kann aber an dieser Stelle nicht vertieft werden. Es
genügt hier der Hinweis auf die Diskurse der „science wars“ über den
Wirklichkeitsbegriff aus naturwissenschaftlicher wie aus
historisch-soziologischer Perspektive. Die Gesellschaftswissenschaften
tendieren dabei heute zu einer Affinität zum philosophischen Pragmatismus,
wie ihn in typischer Weise Rorty (2000) vertritt.
Diese ausführlichen und verallgemeinernden
Vorbemerkungen scheinen notwendig, um zum Thema der „Identität“ hinzuführen
und eine kritischdistanzierte Sicht aufzubauen. Auch die sowohl gängige als
auch vieldeutige Kategorie der „Identität“, mehr noch der hier primär in
Frage stehenden »Kollektiven Identität« als häufig anzutreffendem
politischen Leitbegriff, gehört zu den „offenen Kategorien“, die von der
Individual- und Entwicklungspsychologie über die Sozialisations-Forschung
in den alltäglichen Sprachgebrauch und in die Sozialwissenschaften
diffundiert sind. Aber selbst die Psychologie hat den Begriff der
„Identität“ übernommen aus dem philosophischen Sprachgebrauch. Der Begriff
hat also eine alte Tradition und eine in unterschiedlichen fachlichen
Kontexten wechselvolle semantische Entwicklung durchgemacht. Nach einigen
einleitenden allgemeinen Überlegungen werden wir uns dann vor allem einer
kritischen Betrachtung des Begriffs der »Kollektive Identität«
zuwenden, um diesen aus einer ganzen Reihe von Gründen grundsätzlich zurück
zu weisen. „Identität“ wird heute in der öffentlichen Diskussion in
widersprüchlicher Weise verwendet. Mit „Identität“ bzw.
„Identitätsproblemen“ werden sowohl individuelle Verhaltensmuster in der
Gesellschaft begründet (Delinquenz, Sozialisationsdefizite,
Akkulturationsprobleme, Gewaltproblematik), individuelle psychische
Störungen gekennzeichnet (multiple Persönlichkeiten, psychotische
Angstsyndrome etc.), als auch auf gesellschaftliche Gruppen bezogene
„Identifikationen“ und „Wir-Ideale“ beschrieben, insbesondere, wenn es um
die Erklärung von Nationalismus, Ethnizität oder gewalttätigen
Gruppenstrategien geht. Dabei ist offen, inwieweit der Terminus „Identität“
aus „Identifikationsprozessen“ abgeleitet oder als schon vorher
bestehende »Kollektive Identität« verstanden wird.
In allen diesen Fällen bleibt die Ambiguität bestehen,
inwieweit „Identität“ als Ergebnis eines Prozesses bzw. Ziel einer
Entwicklung zu verstehen ist oder als zumindest potentiell von Anfang an
existierender Wesenskern, also als Entität angenommen wird. Diese Überlegung
führt zu einem anderen Gebrauch des Begriffes der „Identität“ hin, der
individual bezogen für die Pädagogik wichtig geworden ist, gruppen- bzw.
„volkstumsbezogen“ die Diskussion um staatliche Partizipationsrechte seit
dem Prozess der Dekolonisierung bestimmt: Identität als normative
Wertkategorie zur Bestimmung von individuellen und kollektiven
Entwicklungszielen und ihrer Legitimation. Die Vorstellung von einer
„intakten Persönlichkeit“ oder eines „souveränen Volkes“ wird in diesem
Kontext als Ausprägung seiner Identität postuliert. Dieser Identitätskern
ist aber nur schwer zu bestimmen und zu beschreiben. Im
individuell-pädagogischen Bereich muss die Philosophie des Bewusstseins und
des „Ich-Subjektes“ einspringen, für Gruppen und Völker werden sprachliche,
kulturelle, ethnische und historisch-politisch (z.B. einen antikolonialen
Befreiungskampf evozierende) sowie mythische (Herkunftslegenden,
Nationalmythen, Gruppensymbole) „Basiserfahrungen“ bemüht, um die
„Gruppenidentität“ im Bewusstsein einer „Wir-Erfahrung“ zu verankern.
Dass hier schon Norbert Elias mit seinem Konzept
der „Überlebenseinheiten“ begrifflich-konzeptuell weiter war und
Konzepte der »Kollektiven Identität« schlicht obsolet werden lässt,
sei hier schon angedacht. Der Identitätsbegriff ist in seiner
staatlich-gesellschaftlichen Verwendung äußerst kritisch zu beurteilen
und selbst in gewissem Sinne ein auf Gefühlen aufgebautes verschleierndes
Ideologem.
Kehrt man zum ursprünglichen individuellen
Identitätskonzept zurück, lassen sich wesentliche und wissenschaftlich
sinnvolle, weiterführende Aspekte mit einer sehr einleuchtenden Überlegung
von Schmücker und Hering belegen:
„Identität ist die Einheit von Unterscheidbarem: die
Gleichheit von etwas mit etwas anderem. Als personale oder Ich-Identität
kann man folglich die projektive Einheit eines individuellen Subjekts
bezeichnen, das sich zu unterschiedlichen Zeitpunkten als es selbst
identifiziert. Jürgen Habermas hat diese personale Identität vor zwei
Jahrzehnten als ‚Fähigkeit sprach- und handlungsfähiger Subjekte‘
definiert, ‚auch noch in tief greifenden Veränderungen der
Persönlichkeitsstruktur ... mit sich identisch zu bleiben‘? Für eine
normale Lebensführung ist diese Fähigkeit ganz unabdingbar: Wenn sie fehlt
oder verloren geht, sind seelische Krankheiten regelmäßig die Folge.
Darüber hinaus besitzt die personale Identität jedoch auch eine
forensische Bedeutung, auf die schon John Locke aufmerksam gemacht hat:
Wenn ich derjenige bin, der in der Vergangenheit in bestimmter Weise
gehandelt hat, dann bin ich für die Konsequenzen dieses Handelns
verantwortlich. Die Identität eines individuellen Subjekts hat allerdings
nicht nur diese durch seine Selbstwahrnehmung bestimmte Innenseite,
sondern auch eine Außenseite, die von der Fremdwahrnehmung abhängig ist.
Sie kann sich mit meiner Ich-Identität decken, muss es aber nicht. Analog
dazu lässt sich einer Gruppe oder Gesellschaft eine kollektive Identität
zuschreiben“ [Hervorhebung G.V.].
Die abschließende Übertragung des Individualkonzeptes
auf eine angenommene „kollektive Identität“ muss jedoch grundsätzlich in
Frage gestellt werden.
2. Bedeutungsebenen des
Identitätsbegriffes
2.1 Die philosophische Dimension
Der philosophische Diskurs über die personale Identität
kann hier ebenso wenig vertieft werden wie das Problem der axiomatischen
Identität von Größen und Entitäten. Die Kategorie der „Identität“ entspricht
hier dem ersten Axiom der klassischen Zahlentheorie, der Identität einer
Größe (der Einheit) mit sich selbst. Dass diese auf dem euklidischen
Weltbild fußende Zahlentheorie, die u.a. Bertrand Rüssel zur Vollendung
geführt hat, in sich nicht widerspruchsfrei sein kann, hat Anfang der 30er
Jahre Gödel mathematisch belegt, indem er die Logik der Booleschen Algebra
zur Aufdeckung der immanenten Paradoxien in der Russel'schen Zahlentheorie
verwendete. Philosophische Bedeutung hat dieser Diskurs, weil er in
gleicher Weise die immanente Paradoxie der jeglicher Hermeneutik zu Grunde
liegende Annahme einer mit sich selbst identischen Letztbegründung erweist.
Konstruktivistische und relativistische Philosophiebegründungen verzichten
daher ganz auf einen solchen „archimedischen Punkt“ eines identischen
Wahrheitsbegriffes und damit auf die These der Identität als einer
philosophischen Entität.
Die schon genannte Affinität sozialwissenschaftlichen
Denkens zur relativistischen oder pragmatischen philosophischen Fundierung
steht in diesem Erklärungszusammenhang.
Im Bereich der Ethik ist ein (pragmatisches)
Identitätskonzept in so fern wohl unverzichtbar, als es das „Ich“, die
„persona“ als persistierendes, denkendes und reflektierendes „Subjekt“
ethischer Orientierungen voraus setzt. Doch wird hier die Grenze zur
psychologischen Dimension des Identitätskonzeptes erreicht.
2.2 Die psychologische
Dimension
Zur Bestimmung des Gegenstandes der Psychologie („die
menschliche Psyche“), um sie von der medizinisch-naturwissenschaftlichen
Anthropologie abzusetzen, benötigt diese Wissenschaft die These von einer
zumindest potentiell mit sich selbst persistent, d.h. über längere
Zeitabschnitte „identischen Person“. Dies ist eine „Metakategorie“, die
letztlich holistischen Denkansätzen folgt. Der Charakter der „Person“ als
Entität ist ein Bewusstseinskonstrukt und keine analytisch-deterministisch
begründbare „Tatsache“. In so fern unterliegt das „Wesen der Person“ und
damit seine „Identität“ dem Kontingenz-Postulat.
Identität kann als Selbstkonzept; und als Zuschreibung
verstanden werden. Beides steht in interdependentem Zusammenhang und wird
zwangsläufig die Thematik einer Selbst-Umwelt-Dichotomie, psycho-analytisch
als „Ich-Entstehung“ ansprechbar, behavioristisch aber nur als
input-output-System einer „black box“ zu beschreiben. Sozial-psychologisch
erschließt sich dieser Zusammenhang im Forschungsbereich der
Sozialisationstheorie.
Die Ethische und die politische Dimension dieser
Ansätze wird sofort deutlich, wenn wir uns die Problematik der „Fremdheitserfahrung“
und ihre emotionalen Ambivalenzen und immanenten Konfliktpotentiale vor
Augen führen.
Ein zentrales philosophisch-psychologisches Problem
wird dadurch angeschnitten: die Frage nach dem Bewusstsein. Die
Vielzahl der Bemühungen um diese Kategorie bis hin zur modernen
Gehirn-Forschung kann hier nicht referiert werden.
Doch bleibt eine Konsequenz in unserem Zusammenhang von
großer Bedeutung: Bewusstsein – wie wir es unserem Alltag verstehen
(müssen) – setzt Erinnerung voraus und die Erwartung einer wie auch
immer strukturierten Zukunft, die etwas mit der gegenwärtigen Situation
ebenso zu tun hat wie mit der erinnerten Vergangenheit.
Und zunächst einmal sieht sich das »Ich« in eben
dieser Vergangenheit – als Beobachter oder Akteur – wie in der antezipierten
Zukunft teilhaftig. Damit liegt hier notwendigerweise ein personales
Erfahrungskonzept zu Grunde, das der Begriffskategorie der Identität der
Person entspricht – wohlgemerkt als subjektives Selbstbild oder
Selbstkonzept – dessen intersubjektive Dimension erst in der
Konfrontation mit der sozialen Umwelt zu Tage tritt, ohne die es sich aber
erst gar nicht entwickeln kann. Bewusstsein ist in diesem
Zusammenhang also (auch) eine soziale Kategorie
2.3 Die juridische Dimension
Für juridisches Denken ist die Kategorie der
Identität notwendig und grundlegend. Recht ist von seiner
Konzeption her zeitlich dimensioniert.
Rechtsetzung, zu normierendes Verhalten und Rechtsprechung
sind eine zeitliche Trias, die als Konstrukt der Zeit Struktur und
Kontinuität verleihen soll.
Die Objekte der Norm, die Menschen oder „Täter“, müssen
nach dieser zeitlichen Trias konzipiert sein, ihre Identität ist die
Fiktion, dass der „Täter“ einmal die vor der „Tat“ liegende
Rechtsnorm erfahren und verinnerlicht haben konnte und nach der „Tat“
als „identische Person“ für die Tat verantwortlich gemacht werden
kann.
Ohne diese Fiktion einer gegebenen Identität der Person
wäre juristisches Denken ebenso unsinnig und unmöglich wie das Richten
und Sanktionieren.
Die Legitimität behavioristischer Rechtssysteme, die
nicht nach Identitäten fragen, würde sich auf die statistische
Erfolgskontrolle erprobter Reaktionen auf rechtliches Handeln im
Sinne der Individual- und Generalprävention bezogen auf weitere Straftaten
beschränken: Wenn die Kriminalitätsrate sinkt, waren die rechtlichen
Maßnahmen – Strafen, Sanktionen, Erziehungsmaßnahmen – in Ordnung und
ausreichend.
Die ethische Kategorie der „Schuld“ setzt
personale Schuldfähigkeit, d.h. das Bewusstsein einer personalen Identität
voraus.
Die reale Rechtsprechung und Rechtsetzung in unserer
Gesellschaft schwankt zwischen diesen Konzepten, indem einmal die Kategorie
der „Schuldfähigkeit“ rechtsrelevant die Prüfung der Fähigkeit des
Täters auf Schuldeinsicht und seine Anerkenntnis der untrennbaren
Verbindung seiner Person mit seiner Tat voraussetzt und damit
letztlich die Identitätsvermutung des Täters zum Urteilskriterium
macht, auch was seine Erinnerung an die Tat angeht, andererseits aber
die Forderung der Gesellschaft nach Rechtsfrieden den Gesichtspunkt
der Sühne der Tat zwingend einfordert. Für die Öffentlichkeit nur
schwer zu begreifen und erst recht vom Opfer kaum nachzuvollziehen ist die
immer wieder notwendige Trennung der sühnenden Verurteilung der Tat
und der festgestellten Nichtschuldfähigkeit des Täters, bei dem die
vorausgesetzt Identitätsvermutung nicht zu bestätigen ist.
Ohne weiter auf diese rechtsphilosophische Dimension
eingehen zu wollen, die aber für eine politikdidaktische Reflexion
maßgebliche Bedeutung hat, und auf die daraus resultierende
Entscheidungsunsicherheit des Rechts einzugehen, wird ganz allgemein zu
sagen sein, dass die Forderung nach „Verantwortung“ und „Haftung“
die Konzeptualisierung von Identitätsvorstellungen notwendig nach
sich zieht.
Hervorzuheben ist hier der Aspekt, dass die rechtliche
„Verantwortungsvorstellung“ eng mit der Konzeptualisierung des Begriffs
des „Identitätsbewusstseins“ verknüpft ist. Die rechtliche Beurteilung
hat sich auf Taten „identischer Personen, Individuen“ zu beziehen und
rechtliche Verantwortung kann nur eine rechtsfähige Person als
identisches Individuum übernehmen.
Hier wird die schon angesprochene Ambivalenz und
Problematik des Begriffes einer „kollektiven Identität“ sehr
augenfällig und unmittelbar rechtsrelevant. In der juristischen Perspektive
hat das Konzept einer „kollektiven Identität“ seine stärkste Stütze,
wenn – in der Rechtswirklichkeit notwendigerweise und unwidersprochen –
nichtpersonale Institutionen und Menschengruppen haftbar und
verantwortlich für Fehlverhalten gemacht werden, ohne dass
notwendigerweise individuelle „Schuldige“ auszumachen sind. Wichtig
und begrifflich abgrenzend ist hieraus folgend aber, dass diese Haftung
und Verantwortung rechtlich und rechtsphilosophisch keineswegs
gleichgesetzt werden kann mit „Schuld“. Kollektives Fehlverhalten zieht
Haftung, aber keine Sühne nach sich, so schwer dies dann auch wieder die
Opfer zum Beispiel staatlicher Verbrechen trifft.
3. Geschichte und
Gruppenkohäsion: Unterschiedliche Identitätskonzepte
3.1 Von der traditionalen
Gesellschaft zum nation building
Wir können mit dieser Überlegung das neuzeitliche
Konzept einer „kollektiven Identität“ in einen
historisch-soziologischen Kontext stellen, auf den wir noch zurückkommen
müssen: die Funktion der Identität von Kollektiven und Institutionen als
Mittel der gesellschaftlichen Homogenisierung im Prozess des
„nation building“.
So können wir in der historischen Perspektive zwei
unterschiedliche Funktionstypen einer „kollektiven Identität“
unterscheiden:
a. Die „undistanzierte“
Identität der ruralen Gesellschaft
Die „undistanzierte“ (mythische)
Identität wird als solche nicht selbst wahrgenommen, sondern dient aus
heutiger Sicht zur Kategorisierung historische Gruppenkohäsion und besieht
sich auf vielfältige traditionale Gruppenverbände der Vergangenheit.
Angewendet wird diese Kategorie auch auf heute noch existierende
gesellschaftliche Residualformen in den Peripherien und den
Binnenperipherien der semiperipheren Regionen wie der Türkei.
Diese Identität beschreibt stabilisierende
Verhaltenskonzepte der familialen und an Klientelen orientierten
Vergesellschaftung, in der, nach Elias, kollektive „Überlebenseinheiten“
herausgebildet werden, die erst im weiteren historischen Prozess als
Stämme, Völker, Sprach- und Religionseinheiten oder Ethnien
„rationalisiert“, d.h. aber meist: mythologisch als
Abstammungsgemeinschaften legitimiert werden. Von ausschlaggebender
Bedeutung ist dabei, dass die historischen Abläufe zum Beispiel der
„Ethnogenese“ gegenüber dem selbst geglaubten
„Abstammungssachverhalt“ eine vollständige Umkehrung bedeuten, die
Kohäsion der Gruppe also auf ein mythisches Ideologem zurückgeführt wird.
Von einer Identität in psychologischer Analogie kann
hier sicher nicht die Rede sein, der juridische Aspekt kommt aber durch die
Gruppennormen, die sich meist in patriarchalischer Repräsentation
ausdrücken, zu Tragen. Individualrechte sind nur sehr begrenzt wenn
überhaupt definiert und sicherlich nicht gegen die Ansprüche des Kollektivs
geschützt. Hier erweist sich der Doppelcharakter dieser „Identität“: als
„Überlebenseinheit“ ist der Rechtliche Bezug von Verantwortung und Haftung
auf das Kollektiv insgesamt von existenzieller Bedeutung und sichert dem
Einzelnen seine Überlebenschancen; als Herrschaftsordnung festigt sie
patriarchalische Vorrechte und strukturelle unauflösliche Ungleichheit für
die einzelnen Binnengruppen des Kollektivs. Dieser zweite Aspekt macht
verständlich, warum diese „undistanzierten Identitäten“ im
Modernisierungsprozess ihre mangelnde Eignung erweisen und immer stärker nur
als anachronistische Residualformen aufgefasst werden können, auch wenn
gerade der Modernisierungskonflikt zu erschreckenden Gewalt- und
Destruktionspotentialen auf der Basis mythischer Selbstkonzepte führt.
Ganz deutlich ist hier der Inhalt der auf das Kollektiv
durch Tradition und Enkulturation projizierten „Selbstkonzepte“ und
„Wir-Ideale“ und ihrer undifferenziert-mythischen Begründung zu
unterscheiden von der rationalen und historischen Begründung der Entstehung
dieser sozialen Gruppenkohäsion im Vergesellschaftungsprozess. Weder sind
hier die kulturellen Einheiten oder ethnischen Differenzierungen als
reale Ursachen einer „Identitätsstiftung“ anzusehen, noch kann bei
der oft großen inneren Differenzierung und Heterogenität tatsächlich von
persistenten gesellschaftlichen Einheiten gesprochen werden. Verlangt ist
hier ein grundsätzlich prozessuales Vorgehen, das gesellschaftliche
Selbstverständnisse als Phasen von Veränderungsprozessen begreift.
Daher ist es auch notwendig, sich der Frage zu stellen,
in wie fern eine Kategorisierung vormoderner, ruraler oder peripherer
Gesellschaften unter das Konzept »Kollektiver Identitäten« überhaupt
zu sinnvollen Erkenntnissen führt. Auch hier führt erst eine
historisch-soziologische Metaebene der Erklärung zu brauchbaren Einsichten.
Nicht die Kategorie einer »Kollektiven Identität« beschreibt eine
historische Identität, sondern diese Kategorie ist ein reales historisches
Agens, das in mehrschichtiger Weise im Prozess des nation building in
Wert gesetzt wird.
Einerseits diente diese »Kollektive Identität«
in ihren Ausprägungen als Nationalismus und Staatsbewusstsein der
notwendigen gesellschaftlichen Homogenisierung als Voraussetzung der sich
ausweitenden Aktionsräume der ökonomischen Entwicklung, der Frühformen einer
Globalisierung des Handels und der Erschließung der Märkte für die
beginnende Industrialisierung, andererseits verschleierte sie die
Brutalität der Durchsetzung neuer Herrschafts- und Ausbeutungsformen, indem
sie einen scheinbaren Rückgriff auf bewährte traditionale Verhaltens- und
Bewusstseinsformen ermöglichte und innere Konflikte auf neu entstehende
oder wieder aktualisierte äußere Feinde projizieren ließ.
In der Gegenwart verschärft sich unter dem
Gesichtspunkt der globalen Durchsetzung von industriegesellschaftlichen
Modernitätsvorstellungen und Lebenskonzepten, die unumkehrbar und daher
historisch als notwendig zu bezeichnen ist, als Denk- und
Orientierungsmuster der realen Modernisierungs- und
Globalisierungsverlierer, die im Rückgriff auf vormodernen (klientele und
familiale) Ordnungs- und Handlungsvorstellungen – ohne diese in der Realität
wieder beleben zu können, da sie für heutige Konfliktlagen keine
Lösungsperspektive anzubieten haben – eine Kampf „gegen die Moderne“
führen. Die geglaubten Überlebenseinheiten werden als Ethnien begriffen und
legitimiert, wobei niemals ins aktuelle Bewusstsein gedrungen ist, dass es
sich bei diesen aggressiv verteidigten Ethnien keineswegs um persistente
Völker sondern um zeitgeschichtlich sehr junge Artefakte handelt.
An den „Ethnien“ bzw. den „Völkern“ der Kurden
oder der Palästinenser zeigt sich augenfällig, dass vor Ausbruch der
politischen Konflikte, die mit der weltpolitisch gefügten Bildung der
Staaten Türkische Republik und Israel
zusammenhängen, Kurden oder Palästinenser als Gruppen oder gar
Völker nicht in Erscheinung getreten sind und erst recht kein entsprechendes
Zusammengehörigkeitsgefühl entwickelt haben.
Die ethnischen Konflikte der Gegenwart berufen sich
also sicherlich zu Unrecht auf alte „Rechte von Völkern“ – wie übrigens
gleichermaßen die europäischen Nationalstaaten keineswegs auf vorher
eindeutig zu definierende und abzugrenzende Volkstums- oder Kulturgruppen
zurück zu führen sind
– sondern sind Ergebnis von Machtprozessen und bewusster
Herrschaftslegitimierung. Das entstehende Gefühl einer »Kollektiven
Identität« verselbständigt und verfestigt sich dann jedoch und wird zu
einem Faktor der internationalen Konflikttopographie.
b. Die »Kollektive Identität«
der modernen Staats-Gesellschaft
Die Konzeptualisierung einer Kategorie der
»Kollektiven Identität« in Europa beginnt mit dem Beginn der Neuzeit und
ist Bestandteil der von Norbert Elias beschriebenen
Zivilisationsprozesse. Zivilisatorische Verhaltensstandards werden
durchgesetzt – wie das Gewalt- und das Steuermonopol des Staates – im
Interesse der Machtdurchsetzung einer neuen institutionalisierten
Staatsherrschaft.
Verhaltensstandards sind nicht Selbstzweck sondern
historisch-prozessuale Funktionen eines Wandels gesellschaftlicher
Figurationen. Dabei sind diese Zivilisationsstandards weder
widerspruchsfrei, noch konsistent und auch nicht in gleichsinniger und
gleichzeitiger Weise in den sozialen Gruppen des „Staates“ und der
„Staatsbürgerschaft“ präsent und wirksam.
Zivilisatorische Verhaltensstandards werden
durchgesetzt, sowie das Gewalt- und Steuermonopol des Staates, im Interesse
der Machtdurchsetzung einer neuen institutionalisierten Staatsherrschaft.
Dies war nicht Selbstzweck, sondern historisch-prozessuale Funktion eines
Wandels gesellschaftlicher Figurationen. Daher sind diese
Zivilisationsstandards weder widerspruchsfrei, noch konsistent und auch
nicht gleichmäßig weit in den sozialen Gruppen des „Staates“ und in der
„Staatsbürgerschaft“ präsent und wirksam.
Ein labiles, veränderliches Gleichgewicht von
Verhaltensoptionen und Verhaltenspotentialen beschreibt die Politische
Kultur der Gesellschaft.
Dieses differenzierte Bild des Verhaltens im historischen Wandel lässt die
These einer persistenten »Kollektiven Identität« als obsolet
erscheinen.
Erst recht wird dies deutlich, wenn man sich vor Augen
führt, dass der Zivilisationsprozess keineswegs eindimensional und
unwidersprüchlich zu beschreiben ist. Der Machtprozess wird in
ambivalenten und wandelbaren Codierungen eines kulturellen
Zeichenprozesses wahrgenommen und umgesetzt (Voigt 2002b,
Kostjukovic 1987).
Traditionale Symbolik und Codierungen, die zurückweisen
auf vorstaatliche Kommunikationsfigurationen, werden in der
Durchsetzung des Nationalismuspostulates im 19. Jahrhundert in Mittel- und
Westeuropa als Funktion problematischer Homogenisierungsbestrebungen des
entstehenden Nationalstaates ganz bewusst im Interesse der
Herrschaftsdurchsetzung eingesetzt und konstituiert.
Gleichzeitig entsteht innerhalb der gleichen
historischen Situation und Politischen Kultur eine starke, bis heute
wirksame Unterströmung einer Kultur der Widerständigkeit (Voigt
2001a: 208f., 226f.), die zu dem Wertvollsten gehört, was die europäische
Kultur hervorgebracht hat und and die auch die Menschen- und Grundrechte und
der Versuch ihrer Durchsetzung anknüpfen. So ist die dauernde Konkurrenz
affirmativer und widerständiger Verhaltensoptionen Merkmal der europäischen
Kultur und Agens ihrer historischen Dynamik und globalen Wirksamkeit. Mit
der These einer konstituierten „kollektiven Identität“ ist dieser
Befund jedenfalls nicht zu vereinbaren; die Kategorie selbst wird damit zu
einem Kampfbegriff der affirmativen Machtinteressen.
Es mag daher widersprüchlich erscheinen, dass im
Prozess des Antikolonialismus und der politischen
Partizipationsforderungen nichtstaatlicher Gruppen der Rekurs auf den
Identitätsbegriff eine zentrale und für die Herrschenden gefährliche
Rolle spielt, da sie deren eigene Identitätsmodelle, die in einem Prozess
der Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols durchzusetzen versucht
wurden, konterkariert mit Widerstand gegen die damit verbundene
Homogenisierungszumutung. Auf der anderen Seite imitiert jedoch die
separatistische Gruppe eben die gleichen Machtprozesse nach innen, die sie
nach außen hin bekämpft. Der Rekurs auf eine eigene Gruppenidentität
konstituiert meist erst die Gruppe, die den neuen Herrschaftsverband
ausmachen soll. So entstehen im Prozess des Antikolonialismus tatsächlich
„neue Völker“,
die sich in der Verinnerlichung der Werte und Erfahrungen des
antikolonialistischen Kampfes zunehmend als „Überlebenseinheiten“ verstehen
und auch verstehen können. Dies erklärt die teilweise mit Erstaunen
aufgenommene Beobachtung, dass „revolutionäre Befreiungsbewegungen“
nach ihrem Erfolg in den neu konzipierten Staaten als autoritäre
Staatsparteien gerieren und unter einer revolutionären Terminologie
konservative, machtzentrierte Ideologien bis hin zum zentralistischen
Personenkult um den „verehrten Führer der Revolution“ entwickeln.
Damit wird aber die machtfixierte Bedeutung des
Konzeptes der »Kollektiven Identität« nur befestigt: Es geht um den Aufbau
einer kollektiven, in sich aber affirmativ-homogenisierenden wirksamen
Machtsicherung und letztlich um das Ziel einer politischen
Auseinandersetzung mit der Realitätsperspektive der Herrschenden.
Die innere Struktur von Gruppen, die ihre Ansprüche auf
die These einer »Kollektiven Identität« stützen, ob sie nun konkret
ethnische, kulturelle oder historische Begründungen in
den Vordergrund stellen – wobei der Charakter dieser Kategorien als
Artefakte verdrängt in irrationaler Weise anathematisiert wird –, zeigt
in der Regel ein Übermaß an Gruppenzwängen und Homogenisierungsforderungen.
Beispiele aus jüngster Zeit sind die bewusst herbei
geführten Ethnifizierungen und ihre pseudohistorische, mythenorientierte
Fundierung in den Nachfolgekriegen des zerfallenen Bundesstaates
Jugoslawien. Ebenso zu nennen ist der insgesamt in „double-bind“-Verstrickungen
Literatur
Esposito, Helena, 2002: Soziales Vergessen. Formen und
Medien des Gedächtnisses der Gesellschaft. Mit einem Nachwort von Jan
Assmann. suhrkamp taschenbuch Wissenschaft stw 1557, Frankfurt am Main.
Kostjukovic, Elena, 1987: Der unbegrenzte Zeichenprozeß
als Grundlage der Kultur (1982). In: Burkhart Kroeber (Hrsg.), Zeichen in
Umberto Ecos Roman „Der Name der Rose“. München 1987 (Hanser).
Voigt, Gerhard, 2001a: Widerständigkeit als
Gültigkeitsproblem der Politischen Bildung. Krisen und Konfliktfelder
zwischen Universalisierungsanspruch und Nationfixierung. In: Claußen,
Bernhard / Donner, Wolfgang / Voigt, Gerhard, Hrsg., 2001: Krise der Politik
– Politische Bildung in der Krise? Diskurse im Kontext von Globalisierung
und Ost-West-Perspektiven. Materialien aus der Zusammenarbeit zwischen der
Akademie für Wirtschaft, Politik und Kultur Mecklenburg-Vorpommern und
dem Verband der Politiklehrenden. Demokratie und Aufklärung: Kritische
Sozialwissenschaften und Politische Bildung im Diskurs – Materialien –,
Band 1. Galda + Wilch Verlag. Glienicke/Berlin /
Cambridge/Massachusetts: 207-234.
Voigt, Gerhard, 2002a: Zur Begriffsbestimmung von
„Staat“ und „Staatsgesellschaft“. Anmerkungen zur begrifflichen
Differenzierung. In: Voigt, Gerhard, Hrsg., 2001: „Staatsgesellschaft“.
Historisch-sozialwissenschaftliche Beiträge zur Diskussion von
Entwicklungen, Problemen und Perspektiven. Schriftenreihe des UNESCO-Clubs
für die UNESCO-Schule am Maschsee, Bismarckschule Hannover, e.V.
Voigt, Gerhard, 2002b: Aspekte von Kultur und
Zivilisation: Die kulturelle Dimension des Transformationsprozesses.
Dimensionen und Probleme eines sozialwissenschaftlichen Paradigmas als
Propädeutikum zum Vergleich der Polnischen Zivilisationsgeschichte und
der Gesellschaft der »Semiperipherien«. In: Nettelmann, Lothar /
Adamczyk, Dariusz, Hrsg., 2002: Zur Frage einer polnischen Nationalkultur.
Polen in Europa: Vergangenheit, Gegenwart, Zukunft. Beiträge der Tagung »Zur
Frage einer Polnischen Nationalkultur« der Deutsch-polnischen Gesellschaft
Hannover, e.V. Schriftenreihe des UNESCO-Clubs für die UNESCO-Schule am
Maschsee, Bismarckschule Hannover, e.V. Sonderheft 1 /2002: Texte aus der
Arbeit der Deutsch-polnische Gesellschaft Hannover, e.V. Hannover: 109-150.
Anmerkungen
Inhalt
Zusammenfassung
1. Die gesellschaftliche
Bedeutung des Identitäts-Begriffes
2. Bedeutungsebenen des
Identitätsbegriffes
2.1 Die philosophische
Dimension
2.2 Die psychologische
Dimension
2.3 Die juridische Dimension
3. Geschichte und Gruppenkohäsion: Unterschiedliche Identitätskonzepte
3.1 Von der
traditionalen Gesellschaft zum nation building
a. Die „undistanzierte“
Identität der ruralen Gesellschaft
b. Die »Kollektive Identität«
der modernen Staats-Gesellschaft
Literatur
Anmerkungen |