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Der Begriff „ Ehre“ als ein verhaltssteuernder Kanon
ist der europäischen Zivilisation nicht unbekannt. Der große Brockhaus
definiert „Ehre“ als „auf der Selbstachtung beruhende, daher unverzichtbar
erlebte Achtung, die der Mensch von seinen Mitmenschen beansprucht. Als
innere auf dem Bewusstsein der eigenen Unbescholtenheit begründete Haltung,
die sich auch durch äußere Missachtung und Verunglimpfung nicht angefochten
fühlt, kann „Ehre“ zu einem rein sittlichen Begriff werden. Meist
überwiegt jedoch die äußerliche Seite; die Ehre haftet nicht so sehr am
persönlichen Wert des Menschen als an seiner Stellung in der Gesellschaft.
(Der große Brockhaus Lexikon, Bd. 3, S. 43) „D.h. die durch den Ehrenkodex
erzwungenen Verhaltensstandards sind viel weniger verinnerlicht, und
weniger zum Bestandteil eines automatisch wirkenden Gewissens geworden, als
an Schamgefühle gebunden, wenn die Ehrverletzung öffentlich bekannt
geworden ist. Ehre wird in einem viel stärkeren Maße vom Fremdzwang der
öffentlichen Meinung determiniert.
Der Begriff „Ehre“ ist
etymologisch sehr alt und geht auf die sehr frühe griechische Geschichte,
nämlich auf das 8. Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung zurück. Homer
zufolge ist die Ehre ein Wort aus der Kampfsphäre. Dem, der gewonnen hat,
gebührte die Ehre. Verletzte bzw. beleidigte Ehre konnte schon damals nur im
Kampf wiederhergestellt werden. Ehre stand auch im Zusammenhang mit dem
Besitz. Nur die besitzende Schicht konnte Ehre haben.
Die ritterliche Ehre des
frühen und hohen Mittelalters stand der Bedeutung des Wortes in der
homerischen Zeit noch sehr nah. Im 13. Jahrhundert bedeutete „ere“ in
Mittelhochdeutsch oder „era“ in Althochdeutsch Ansehen, Anerkennung, Erfolg.
Die vielseitigen Verpflichtungen vom Feudalherrn und Lehnsmann wie Achtung,
Schutz, Ansehen, Besitz spiegelten sich im Wort wider.
Bei der Lektüre der
einschlägigen Literatur kommt deutlich zum Ausdruck, dass die Anwendung
brachialer Sanktionen bei Ehrverletzungen auf dem Balkan und im islamischen
Raum viel ausgeprägter ist als auf der iberischen Halbinsel. Süditalien
nimmt dagegen eine mittlere Position ein (Pitt-Rivers 1977, S. 31; Bordieu
1972, S. 19 ff.). Der Begriff der Ehre ist von Gewalt nicht zu trennen. Es
ist kein Zufall, dass Schiffhauer sein Pionierwerk über das Ehre-Verhalten
türkischer Jugendlicher „Gewalt der Ehre“ genannt hat. Eine Gruppe
türkischer Jugendlicher hatte ein deutsches Mädchen vergewaltigt, weil sie
nach einem Diskothekenbesuch in die Wohnung eines der Jugendlichen
mitgekommen war. In der Gerichtsverhandlung konnte man feststellen, dass
diese Jugendlichen überhaupt kein Schuldbewusstsein zeigten. Sie
argumentierten, dass ein Mädchen, das mit Männern in die Wohnung kommt,
sowieso ehrlos sei. Man habe sie zum Geschlechtsverkehr nicht gezwungen.
Durch ihr Verhalten habe sie zu Verstehen gegeben, dass sie mit ihnen
schlafen wollte (Schiffauer 1983). Ehre gehörte zum Verhaltenskanon des
europäischen Rittertums und wirkte bis in das 20. Jahrhundert hinein in Form
des Duells in der satisfaktionsfähigen Gesellschaft (Frevert 1988 und 1989,
S. 54-67; Elias 1989, S. 61-158). Der Ehrenkodex bestimmt heute noch in
Mittelmeerländern, in Spanien, in Süditalien, Griechenland und in der
islamischen Zivilisationssphäre im Mittleren und Nahen Osten das menschliche
Zusammenleben (Peristiany 1965 und Giardano 1989, S. 41-67). Der Ehrenkodex
ist ein Überbleibsel aus der Gesinnung der Feudalzeit, d.h. aus der Epoche
eines fehlenden oder schwach entwickelten Zentralstaates. Ein Zentralstaat
auf geringerer Entwicklungsstufe konnte eine Befriedung der
binnengesellschaftlichen Räume und den Verzicht der Menschen auf physische
Gewaltausübung nicht erzwingen. Eine die physische Gewaltsamkeit legitim
monopolisierende Zentralmacht existierte noch nicht. Der Ehrenkodex ist ein
Relikt des Kriegerkodexes, der Selbstverteidigungsinstitutionen,
Selbsthilfe und Selbstjustiz aber auch Gewalt und Übergriffe des Stärkeren
gegen den Schwächeren rechtfertigen, wo das staatliche Gewaltmonopol nicht
greift.
Der Ehrenkodex als typische
Selbsthilfeinstitution steht in einer ständigen Konkurrenz zum rechtlich
festgelegten Gewaltmonopol des Staates. Er ist eine Herausforderung für die
Zentralgewalt – d.h. für den Staat. Der Ehrenkanon dauerte in Europa bis in
das 20. Jahrhundert im Wettbewerbsverhältnis zum Staat und zu seinem
alleinigen Anspruch auf Ausübung physischer Gewalt, den wir das staatliche
Gewaltmonopol nennen. Der Ehrenkodex lehnt sich immer und überall gegen das
Rechtssystem des Staates auf. Es ist immer noch keine Seltenheit in
Anatolien, dass das Familien- oder Klangericht zusammen kommt, um ein Urteil
über die Tötung einer Frau zu fällen, weil sie gegen den Ehrenkanon
verstoßen hat. Häufig werden junge, unverheiratete Männer aus der Familie
als Vollstrecker des Todesurteils ausgewählt, damit sie keine Frau und
Kinder während ihrer Haftstrafe zurück lassen. Alle Beteiligten wissen, dass
sie rechtlich eine strafbare Handlung durchführen; sie nehmen lange,
manchmal lebenslängliche Haftstrafen in Kauf, um die verletzte Ehre der
Gesamtfamilie wiederherzustellen. Migration ändert nichts an dieser
absoluten Geltung des Ehrenkanons. Nicht selten lesen wir über die Ermordung
junger Frauen aus demselben Grund, mitten in Europa, in der Bundesrepublik,
in Schweden usw.
Männliche Ehre hat stets
mit Demonstration, Kampf und Wettbewerb, vor allem mit der Reputation und
dem Ruhm eines Mannes zu tun, der fähig ist, seinen Haushalt, seinen Besitz
und seine Frauen gegen die Übergriffe anderer Männer zu schützen. Das
Normensystem beinhaltet eine scharfe Rollentrennung; „männliche“ und
„weibliche“ Ehre sind völlig verschieden. Für Frauen baut es auf Keuschheit,
sexueller Reinheit, Zurückgezogenheit, Gehorsamkeit und Unterlegenheit der
Frau gegenüber dem Mann auf. Aber für den Mann gilt ein Normensystem von
Kampfesmut, Kampfbereitschaft, Tapferkeit, Geistesgegenwart und
selbstbewusstem Auftreten. In allen Kriegergesellschaften, bzw. noch nicht
befriedeten Gesellschaften, waren und sind Frauen den Männern unterlegen.
Die Verrechtlichung und die langsame Emanzipation der Frauen setzte in der
Geschichte den Machtverlust der Kriegerschicht gegenüber dem Zentralsaat und
die Pazifisierung der Gesellschaft voraus (Elias 1976, Bd. 2, S. 88-120).
Erst nach der staatlich durchgesetzten Befriedung, Entwaffnung und somit
einer relativen Herabsetzung des Gefahrenniveaus im Zusammenleben der
Menschen sind Bedingungen für die geschlechtliche Gleichberechtigung
entstanden. Der Schlüsselbegriff des Ehrenkodex für den Mann ist
„Virilität“, für die Frau „Virginität“, also Jungfräulichkeit, die die
Fähigkeit des Mannes symbolisiert, Frauen der Familie zu schützen. Der Mann
muss als Hüter seiner „geheiligsten Objekte“, d.h. des Hauses, der Frauen
und des Gewehrs (Bourdieu 1972, S. 34), stets in der Lage sein, die
Hausforderungen des Rivalen anzunehmen und sie mit den eigenen Kräften zu
neutralisieren. Der „Ehrenmann“ muss also im Alltag ständig „in Form“ sein.
Die Tücken der „Honor and Shame Society“ erlauben keine Entspannung (Peristiany
1965, S. 14). Die Ehre der Frauen der eigenen Gruppe – in erster Linie der
eigenen Familie und Verwandtschaft – muss stets bewacht und kontrolliert
werden, denn die Frauen sind physisch und moralisch schwach. Da die Ehre des
Mannes von der Ehre der weiblichen Familienangehörigen abhängt, werden
Frauen als potentielle Gefahrenquelle und mit Misstrauen angesehen. Bei der
z.B. arbeitsbedingten Abwesenheit der Männer üben in Ausnahmefällen auch die
älteren weiblichen Familienangehörigen die Kontrolle aus, deren Ehre nicht
mehr verletzbar ist, weil sie aus dem kulturell definierten, geschlechtlich
aktiven Lebensalter heraus gekommen sind. Diese Überwachungs- und
Schutzfunktion der Männer legitimiert und begründet die männliche Autorität.
Eine Frau, die sich in mediterranen Gesellschaften allzu oft in der
Öffentlichkeit zeigt oder die durch demonstratives Verhalten auffällt, wirkt
stets suspekt. In den traditionellen Agrargesellschaften des
Mittelmeerraums kann für Frauen bereits die außerhäusliche Arbeit, wie etwa
die Tätigkeit in der Landwirtschaft, einen Ehrverlust bedeuten. So berichtet
Davis, dass die Einwohner Pisticcis (Lukanien) bei der Tabakernte in der
Regel fremde eingewanderte Arbeitskräfte einsetzen, um die Ehrbarkeit der
eigenen Frauen nicht in Gefahr zu bringen (Davis 1973, S. 106).
In den Fällen, in denen
Frauen sich allzu sehr öffentlich bemerkbar machen, wird angenommen, dass
etwas mit ihrem Schamgefühl und deshalb auch mit ihrem sexuellen Verhalten
nicht in Ordnung wäre. Ehrbare, also schamhaft handelnde Frauen sind daher
in der Regel auch scheu, bescheiden und zurückhaltend (Giordano 1982, S.
68). Bei unverheirateten Frauen symbolisiert die Virginität als Garantie
für sexuelle Reinheit die weibliche Ehre.
Die Grundzüge des
Ehrenkanons sind quer durch die Geschichte und Regionen bzw. Länder
erstaunlich ähnlich geblieben. Wer sich beleidigen und somit die Ehre
mindern lässt, ohne sie und sich zu verteidigen, verliert die Ehre (Gutlandin
1989, S. 8). Die Wiedergutmachung und die Wiederherstellung der Ehre ist nur
durch Rache möglich. Darum geht die Ehre mit körperlicher Stärke, Macht und
Besitz einher. Für eine zugefügte Beleidigung trägt der Beleidigte die
Schuld, weil er diese zugelassen und sich nicht gerächt hat.
Gutlandin (1989, S. 9)
sagt: „Nicht derjenige, der schändet, sondern der, der geschändet wird, ist
mit Schande behaftet.“ Die Frage nach der Gerechtigkeit der Handlung spielt
keine Rolle. D.h. Ehre und Macht stehen in einem engen Zusammenhang.
Die Gemeinsamkeit all
dieser historischen und gegenwärtigen Gesellschaften ist ihre geringere
Entwicklungsstufe des Staatenbildungsprozesses. D.h. auch, ein geringeres
Niveau der Pazifisierung sowie der Etablierung des staatlichen
Gewaltmonopols, die mit einem geringeren Durchdringungsgrad der Zentralmacht
in die Gesellschaft, in das Leben der Menschen einhergeht.
In kriegerischen
Gesellschaften muss die Schande, also die Ehrverletzung unter Einsatz des
Lebens beseitigt und gerächt werden. Die Frage, ob sich der Beleidigte
tatsächlich degradiert und verletzt fühlt oder ob er kämpft und Vergeltung
ausübt, weil die anderen in der Gruppe dies von ihm erwarten, d.h. weil die
Fremdsteuerung, der Fremdzwang ihn dazu verpflichtet, ist unwichtig. Der
Ehrenkanon hat immer einen kollektiven Bezug. Die Verletzung der Ehre eines
der Gruppenmitglieder ist immer gleichbedeutend mit einem Angriff auf die
Ehre der gesamten Gruppe. Die Rachepflicht obliegt daher dem gesamten
Kollektiv. An dieser kollektiven Eigenschaft der Ehre wird ihre Funktion
deutlich: Wo immer die Zentralmacht zu schwach ist, die Übergriffe der
Dritten zu unterbinden, d.h. das Leben der Menschen zu sichern, tritt die
ursprüngliche Kampfbereitschaft und die Schutzfunktion der primordialen
Gruppen, der Sippe, der Dorfgemeinschaft usw. auf.
Es ist höchst interessant,
dass in Europa die Ritterehre, die ursprünglich die Ehre der Lehensgruppe
war, sich immer mehr zur Standesehre ausweitete. Parallel zu dieser
Erweiterung der sozialen Einheit als Geltungssphäre der Ehre fand eine
Partikularisierung und Individualisierung des Pflichtempfindens statt. Die
Solidarhaftung verschwand zunehmend. Wo vorher die ganze Gruppe für die
Ehrverletzung des Einzelnen zur Vergeltung verpflichtet war, betraf der
Vorfall zunehmend nur den Einzelnen, nachdem die Ehre sich zur Standesehre
ausweitete. Aus dieser Individualisierung der Rachepflicht entstand später
das Duell als private Angelegenheit. Wenn Pitt-Rivers die Ehre als einen
spezifischen Bewusstseinszustand, in dem man sich nichts vorzuwerfen hat
und deswegen einen Anspruch darauf hat, stolz zu sein, definiert, hat er
diesen in europäischen Gesellschaften erreichten individualistischen
Charakter der Ehre im Auge (Pitt-Rivers 1968, S. 503-510). Auch nach der
Umwandlung der auf die Lehensgruppe bezogenen Ehre zur Standesehre übte zwar
die Standesgemeinschaft die Kontrolle darüber aus, ob die Mitglieder
standesgemäß auf die Einhaltung der Verhaltensnormen achteten, durch die sie
sich als Krieger und Adel gegenüber den anderen Ständen abgrenzten. Aber die
Verpflichtung der kollektiven Vergeltung bzw. Rache verblasste zunehmend.
Diese Individualisierung
der Ehre und Pflichten aus dem Ehrenkanon fand in der islamischen
Zivilisationssphäre nicht statt. Dementsprechend ist das Duell im Orient
unbekannt. Es würde zu weit führen, diesen Unterschied zwischen der
okzidentalen und orientalischen Ehre auf der Basis des unterschiedlich
verlaufenen Staatenbildungsprozesses zu begründen. Aber der wichtigste
Aspekt ist das Fehlen von Ständen okzidentalischen Typus, auch des Adels
sowie die spezifische Bindung der Einzelnen an den Herrscher in
orientalischen Gesellschaften. Eine langsame Moralisierung, Ethisierung,
Versittlichung und Individualisierung der Ehre – d.h. ein Prozess der
Verinnerlichung der Ehre – ging in westlichen Gesellschaften mit der
Verhöflichung, d. h. mit einer relativen Zähmung und Pazifizierung der
Kriegerschicht – der Ritter – durch die Zentralmacht König einher (Waldhoff
1995, S. 115-117 und Kürşat 2003). Weder die Entstehung des Ritterstandes
noch seine Umwandlung fand in islamisch-orientalischen Gesellschaften statt.
M. E. ist der Ehrenkanon in
diesen Gesellschaften weniger verinnerlicht. Die Ehrverletzung und die
zwingenden Konsequenzen daraus, sind an das öffentliche Bekannt werden des
Vorfalls gebunden. D.h. die Verbindung zwischen der Ehrverletzung und dem
Fremdzwang der Gruppe, die auf den Verletzten zur Wiedererlangung seiner
Ehre durch Vergeltung, also zur Gewalthandlung Druck ausübt, ist heute noch
sehr direkt, sehr unvermittelt. In Worten von Simmel konstituiert der
Ehrenkodex „eine eigenartige Garantieform für das richtige Verhalten“
(Simmel 1968, S. 403). Es ist ein Verhalten, das den Zwecken der Gruppe
dient. Simmel zählt Ehre zu den Normierungsarten, die die Selbsterhaltung
der Gruppen garantieren (Simmel 1968, S. 404). Durch die persönliche Pflicht
zur Bewahrung der Ehre werden gesellschaftliche und individuelle Interessen
miteinander verbunden.
Für den Einzelnen ist es
von persönlicher Bedeutung, im Interesse der Gruppe für die Erhaltung der
Ehre zu sorgen, wie auch diese Pflicht den anderen aufzuerlegen. Es gibt
keine persönliche Ehre, die unabhängig von der kollektiven Ehre existiert,
sie ist durch die Gruppe begründet und von ihr ableitbar. Die Ehre
reguliert das Verhalten der Gruppe und sichert das Weiterbestehen der
Sozialordnung. Sie ist als „symbolisches Kapital“ zu verstehen, die auf
Gruppenexklusivität und sozialer Distanz zu anderen Gruppen beruht (Vogt
1997, S. 121-143). Die Ehre begründet somit eine gesellschaftliche
Hierarchie sowohl unter den eigenen Gruppenangehörigen als auch zwischen
Gruppen bzw. Segmenten der Gesamtgesellschaft. Der Ehrenkodex schafft
Bindung durch gegenseitige Verpflichtung zwischen Gruppenzugehörigen bzw.
Gleichgestellten und Abgrenzung zu anderen Sie-Gruppen. Ehre integriert,
schafft Gruppenidentität und differenziert bzw. hierarchisiert zugleich.
Je stärker die Einzelnen
zum Überleben auf ihre Gruppe angewiesen sind, desto stärker ist die
Bedeutung der Ehre. Und der Grad der Abhängigkeit der Einzelnen von ihrer
Gruppe steht in einem engen Verhältnis zur Entwicklungsstufe des Staates,
und zwar sowohl im Sinne des Gewalt- und Rechtmonopols, als auch im Sinne
von Ressourcenverteilung durch den Staat. Je schwächer die Wirkung der
Zentralmacht auf Überlebenschancen, Sicherheit und Lebensstandard der
Menschen, desto stärker ist die Bindung an primordiale Gruppen wie
Großfamilien/Sippen, die als wehrhafte Schutzgruppen fungieren, oder an
pseudo-primordiale Gruppen wie Ethnien, Religionsgemeinschaften oder
Nationen. Daher riskiert der Einzelne lieber sein Leben in solchen
Gesellschaften als die Ehre. Einige Sprichwörter aus den typischen, durch
den Ehrenkanon geprägte Gesellschaften sprechen Bände:
Aus Albanien:
„Man
verliert das Leben, aber nicht die Ehre.“
Aus Sizilien:
1) „Zwei
Sachen verkauf man nicht dem Marktplatz: Gesundheit und Ehre.“
2)
„Lieber sterben als in Schande/Ehrlosigkeit leben.“
Zwei weitere Sprichwörter aus der Türkei, die
die Herkunft des Begriffs aus Kriegergesellschaften zeigt:
„Ein
Ehrenmann darf drei Dinge nicht aus der Hand geben: das Pferd, das Gewehr
und die Frau“.
„Bevor man
mit gebeugtem Kopf geht, stirbt man besser.“
Dass der Ehrenkanon überall in Konkurrenz zum Gewalt-
und Rechtsmonopol des Staates steht, erkennt man an den Normen der
Inanspruchnahme von Hilfe bei der Wiederherstellung der Ehre. Bei
Racheaktionen kann ein Ehrenmann die Hilfe der Verwandten oder sogar Freunde
in Anspruch nehmen. Aber er darf sich niemals an die staatlichen
Strafinstanzen wenden. Dort wo der Ehrenkanon herrscht, wird die
Rache/Vergeltung immer zur Selbstjustiz. Die Ehre zu schützen oder
wiederherzustellen ist stets die Pflicht und das Recht der Männer eines
Kollektivs. Angehörige beider Geschlechter bemühen sich um die Familien-
bzw. Gruppenehre. In diesem Zusammenhang spricht Pitt-Rivers zu Recht von
der „sozialmoralischen Arbeitsteilung“ zwischen Mann und Frau, die letztlich
die Aufrechterhaltung der kollektiven Ehre garantiert (Pitt-Rivers 1977, S.
78).
„Honour invariably has some
reference to the corporate family, … the individual can only be … evaluated,
in relation to his family membership. Yet the honour of the family is drawn
from the qualities of its individual members and from public commentary on
their behaviour.” (Campbell 1976, zit. n. Giordano
1989, S. 48)
Die Ehre hat immer einen Bezug zur familiären
Gemeinschaft. Ein Individuum kann nur im Verhältnis zur
Familienzugehörigkeit bewertet werden. Doch ist die Ehre der Familie von den
Eigenschaften ihrer einzelnen Angehörigen und von den öffentlichen
Bemerkungen über ihr Verhalten gezeichnet.
Entgegen den romantisierenden, nostalgischen Mythen
über solidarische traditionelle ländliche Gesellschaften kann das
Sozialgebilde in diesen Gesellschaften als System untereinander
rivalisierender Menschen und Gruppen betrachtet werden. Da die Ehre keine
statische Größe und Eigenschaft ist und ständig neu definiert bzw.
zugewiesen wird, bleibt die Reputation und Anerkennung des Einzelnen nicht
konstant. So wie die Ehre wachsen oder verloren gehen kann, ändert sich die
an den Normenkanon der Ehre gebundene Stellung des Einzelnen und produziert
Rivalitätsgefühle. Das Sozialgebilde der durch den Ehrenkanon geprägten
Gesellschaften kennzeichnet daher ein Demonstrations- und
Konkurrenzverhalten. Außerhalb der eigenen Familie bzw. Verwandtschaft gibt
es nur potentielle Rivalen. Der Wettbewerb um die Ehre geht mit einer großen
Angst vor der sozialen Degradierung einher. Der die Ehre des Einzelnen
konstituierende oder zerstörende Dorfklatsch stellt eine erbarmungslose
soziale Kontrolle her. Konformes Verhalten liegt nicht vor, weil der
Ehrenkanon internalisiert worden ist, sondern vielmehr weil die Einzelnen
ihren guten Ruf vor den urteilenden Instanzen der sozialen Kontrolle
geschickt zu bewahren trachten. Der Handelnde muss nicht von der
Richtigkeit des Ehrenkodex überzeugt sein, wichtig ist die Anerkennung und
Zuweisung eines hohen Ehrenranges durch die „öffentliche Meinung“. Ich habe
die Erfahrung gemacht, dass sowohl junge Mädchen als auch ihre Väter bitter
über die Ehrenormen geschimpft haben, aber keine Möglichkeit sahen, sich der
kollektiven sozialen Kontrolle zu entziehen und individuell frei zu
entscheiden und zu handeln.
Beim Verlust der Ehre geht es nicht nur um die
Reputation, um den Ruf und den Status. Der oder die Ehrlose gerät häufig in
die Rolle eines freien Vogels. Untersuchungen in der Türkei haben ergeben,
dass Männer bzw. Väter oder Brüder von als ehrlos abgestempelten Frauen,
Töchtern oder Schwestern viel häufiger angegriffen und in Querelen hinein
gezogen werden, als ehrbare Männer. Denn nach dem Ehrenkanon gelten sie
selbst als ehrlos, weil sie die Frauen nicht schützen und überwachen
konnten. Frauen mit verletzter Ehre leben mit einem ständigen Risiko
sexueller Belästigung und Gewalt durch fremde Männer. Türkische Väter in
Deutschland, die ihre von der türkischen Community als ehrlos abgestempelten
Töchter ermordeten, um ihre eigene Ehre wieder herzustellen, berichteten
über mimisch-gestische und verbale Degradierungen und Beleidigungen durch
andere Männer in Kaffeehäusern, die schließlich zum Tötungsdelikt führten.
Der Kontakt und Zugang zur türkischen Gemeinschaft war für sie unmöglich
geworden.
Nicht selten greifen die Machteliten auf die Semantik
der „nationalen“ oder „ethnischen“ Ehre zurück, um die in Kriegen notwendige
Opferhaltung zu mobilisieren. Denn wir haben bereits gehört, dass man für
die Ehre das Leben riskiert, jetzt in diesem Kontext für die Ehre des
Großkollektivs. Die Übertragung der Semantik, Gefühlswallung und Pflichten
der Ehre von realen primordialen Gruppen wie Sippe, Dorfgemeinschaft auf
große Kollektive, die auch als Abstammungsgemeinschaften vorgestellt
werden, gelingt immer. Insbesondere in den Befreiungskriegen ist die
Rhetorik „nationaler Ehre“ massiv eingesetzt worden (Vogt 1977, S. 80-86).
Weber (1976 WuG, S. 239) definiert die ethnische Ehre
als die „spezifische Massenehre, weil sie jedem, der der subjektiv
geglaubten Abstammungsgesellschaft angehört, zugänglich ist“. Die
Inszenierung der nationalen Ehre ist immer mit dem Argument verbunden, dass
das Kollektivsubjetzt Nation eine Ehre verloren hat oder diese verletzt
worden sei, die wiedergewonnen werden muss. „Wenn die Ehrbegriffe durch
Erziehung und Sozialisation hinreichend fest verankert sind, dann sind die
dort programmierten Leistungen jeweils situationsspezifisch abrufbar.“
(Vogt, S. 84) Die Aufopferung für die Idee der Nation folgt der gleichen
Logik und dem gleichen Denk- und Gefühlsmuster wie für die segmentären
Gemeinschaften. Die Vergeltungs- bzw. Rachsucht wird i.d.R. zum Schutz der
gleichen Objekte aktiviert, wie bei primordialen Ehrekodizes, nämlich zum
Schutz des nationalen Besitzes des Vaterlands, der Frauen und der
Heiligtümer. Kurz, das Konstrukt Nation wird an die Stelle bisheriger
Wir-Gruppen gesetzt. Zusammenfassend hat die Ehre zwei gesellschaftliche
Funktionen. sie integriert, verleiht Gruppenidentität und erzwingt die
Erhaltung der Gruppennormen. Aber sie schafft zugleich gesellschaftliche
Differenzierung und Hierarchisierung, also Ungleichheit. Durch die Ehre
wird durchgängig versucht, die persönliche Überlegenheit und die der
eigenen Gruppen im sozialen Bereich zu dokumentieren.
Der erbitterte Wettbewerb um Ehre beinhaltet allerdings
auch die außerordentliche Angst vor sozialer Degradierung, was wiederum ein
Indikator ist für das extrem feine Sensorium der Mitglieder mediterraner
Gesellschaften für soziale Stratifikationen und im Endeffekt für
hierarchische Gliederung. Angst vor dem Abstieg, d.h. also Ehre als
Instrument hierarchischer Differenzierung, erhöht erheblich die Bedeutung
derjenigen sozialen Institutionen, die man in der Alltagssprache als
„öffentliche Meinung“ bezeichnet. Beim Thema Ehre als Instrument sozialer
Differenzierung in mediterranen Gesellschaften muss auch die Bedeutung der
Medien hervorgehoben werden, in denen sich die „öffentliche Meinung“ als
soziale Kontrolle artikuliert. So gibt es in sämtlichen mediterranen
Gesellschaften spezifische soziale Räume, in denen die Konstruktion bzw.
Zerstörung der Reputation, des Status und deshalb auch der Ehre vorgenommen
wird. Als Medien der sozialen Kontrolle fungieren die Promenade (sp. paséo)
in Südspanien, das Kaffeehaus (gr. kefeneion) in Griechenland und häufig
das öffentliche Bad (arab. hammam) im islamischen Raum.
Jetzt gehe ich auf die geschlechtlich unterschiedlichen
Ehrbegriffe und Ehrpflichten in der ländlichen Türkei etwas näher ein.
Der Begriff der Ehre in der Türkei
Die weibliche Ehre
Die Ehre (namus) der Frau ist an ihre sexuelle Reinheit
gebunden, sie muss unberührt in die Ehe gehen und dem Mann treu bleiben. Die
weibliche Ehre wird in der Schamhaftigkeit der Frau ausgedrückt. Eine
schamhafte Frau ist allgemein schüchtern und scheu dem Mann gegenüber,
sie bedeckt vor ihm ihr Haar und ihren Körper und versucht, ihre
körperlichen Funktionen zu verbergen. Frauen können sich gegenseitig
nicht entehren, weil ihre Ehre von der Keuschheit abhängt. Deswegen sind sie
untereinander nicht verletzbar. Ihr Zusammensein ist sogar für ihre Ehre
vorteilhaft, weil sie sich so besser gegen physische Angriffe wie auch üble
Nachrede wehren können.
Die Frauen, insbesondere die unverheirateten Frauen,
sollen ihren Mund vor den Fremden verhüllen. Genauso verlobte und
jungverheiratete Frauen sollen dies vor den Verwandten des Mannes tun.
Mädchen im heiratsfähigen Alter kleiden sich besonders sorgfältig, aber
nicht zu auffällig, weil dies gegen die Regeln der Schamhaftigkeit verstoßen
würde. Völlige Nacktheit ist nur zwischen den Eheleuten erlaubt, sonst gilt
sie als schamlos und wird als Sünde (günah) betrachtet. Auch während der
Geburt bleiben die Frauen angezogen und ziehen erst im letzten Moment die
Unterhose aus.
Das Schamgefühl verlangt von Frauen auch das
Verbergen weiblicher Körperfunktionen so elementar wie essen und trinken.
Frauen schämen sich, in Anwesenheit fremder Männer Speisen zu sich zu
nehmen. Wenn es unvermeidbar ist, machen sie es hinter dem Zipfel ihres
Kopftuches, um den Blicken der Männer zu entgehen. Als schamlos gilt auch,
eine Toilette aufzusuchen, wenn es jemand des anderen Geschlechts bemerkt.
Es ist den menstruierenden Frauen an sich erlaubt, das Fasten zu
unterbrechen (dem Koran nach schließt ihr unreiner Zustand sie von den
religiösen Handlungen aus). Frauen nehmen aber diese Möglichkeit nicht wahr,
wenn Fremde anwesend sind, um die Menstruation geheim zu halten. D.h. der
Ehrkanon greift stärker als die Bestimmungen des Korans. Auch jede
unkontrollierte Äußerung gilt als schamlos und muss in Gegenwart von Männern
vermieden werden.
Im scharfen Kontrast dazu steht die Defloration der
Frau, die ihre Jungfräulichkeit und dadurch auch ihre Ehrenhaftigkeit
beweisen soll. Deswegen sind die Anzeichen bzw. Nachweise für die
Jungfräulichkeit und Defloration öffentliche Angelegenheiten. Da die Ehre
ein öffentlicher Begriff ist, muss die Ehrenhaftigkeit der Braut öffentlich
festgestellt werden.
Die Schamhaftigkeit der Frau findet ihren Ausdruck auch
in der Sprache. Frauen sprechen in Anwesenheit von Fremden leiser als sonst.
Wenn sie tanzen oder singen, machen sie das immer in getrennten Gruppen,
weil dies als sehr erotisch gilt. Wenn sich nicht verwandte Frauen und
Männer in der Öffentlichkeit treffen, müssen sie die Blicke senken und
dürfen sich nicht grüßen. Dieses Verhalten behält seine Gültigkeit auch,
wenn sie sich gut kennen und innerhalb des Hauses miteinander verkehren und
kommunizieren.
Wenn die Frauen älter werden, besonders nach der
Menopause, sind die Regeln für ihre Ehre nicht mehr so streng. Alle diese
Gebote sollen die volle Kontrolle des Körpers und auch die Begrenzung der
sexuellen Attraktivität ermöglichen. Alles, was die Grenzen dieser Kontrolle
überschreitet, gilt als hässlich, ekelerregend, unerotisch und unrein und
damit auch unehrenhaft.
Man kann also sagen, dass die Schamhaftigkeit die
außerfamiliären Beziehungen zwischen den Geschlechtern regelt und die
Manifestation der weiblichen Ehre darstellt. Sie zieht dort eine virtuelle
Grenze, wo die reale Grenze bei Begegnungen mit Fremden nicht mehr standhaft
ist. Sie ist also als ein positiver Begriff einzuschätzen.
Die männliche Ehre
Die Ehre der Männer, im Gegenteil zu der der Frauen,
hängt von deren Handlungen innerhalb des eigenen Geschlechts ab. In jeder
Begegnung zwischen Männern spielt sie eine wichtige Rolle.
Von Männern erwartet man keine Zurückhaltung, sie
sollen Tapferkeit, Bestimmtheit und Stärke zeigen. (Der erste Schritt zu
einem ehrenhaften Mann ist für einen Jungen die Beschneidung, die die
formelle Zugehörigkeit zur Männergesellschaft bedeutet.)
Es gibt zwei kritische Punkte im Leben eines Mannes, wo
er seine Männlichkeit (erkeklik) unter Beweis stellen muss. Erstens darf er
bei der Beschneidung nicht schreien oder weinen, weil das nicht männlich
ist. Zweitens muss er seine Männlichkeit in der Hochzeitsnacht beweisen,
indem er die Frau entjungfert. Diesem zur Folge ist die männliche Ehre sehr
eng mit der Virilität verbunden. Männer dürfen also nie Schwäche
zeigen und nachgiebig oder unentschlossen sein. Sie müssen vermeiden, sich
„weiblich“ zu benehmen, weil sonst ihre Ehre angegriffen wird.
Ein ehrenhafter Mann ist auch daran zu erkennen, dass
er immer zu seinem Wort steht und seiner Verantwortung nicht ausweicht. Er
ist auch in Streitfällen verpflichtet, seine agnatischen Verwandten, aber
vor allem die engsten Familienmitglieder zu unterstützen, weil es dabei um
seine Ehre geht. „Wenn die Ehre der Ehefrau, der Tochter, der
unverheirateten Schwester angegriffen wurde, oder wenn der Vater oder der
Bruder Unterstützung braucht, kann sich ein Mann der Pflicht einzugreifen
nicht ohne Ehrverlust entziehen. Weicht er dennoch aus, so wird sein Vater
oder Bruder eingreifen, nicht um die Ehre des ersteren zu retten (das ist
unmöglich), sondern weil seine Ehre ebenfalls auf dem Spiel steht.“
(Petersen 1985, S. 26)
Mit der Heirat wird dem jungen Mann ein höherer Status
verliehen. Jetzt ist er auch verwundbar, weil er etwas zum Verteidigen hat,
und zwar die Ehre seiner Frau. Seine Ehre ist in diesem Moment wie auch noch
einmal später, wenn die Töchter heiratsfähig werden, am verletzlichsten.
Die Frau, die von außen kommt, stellt für den Mann eine große Gefahr dar.
Man kann nie ganz sicher sein, dass sie keine Unreinheit und Schande in die
Lineage (die Lineage wird von der Gesellschaft als autonomes Gebilde
anerkannt.“ (Panoff/Perrin 1975; Petersen 1985, S. 68)) mit bringt. Die Frau
wird gleichzeitig das Heiligste und das Verletzlichste für den Mann.
Deswegen werden Heiraten in der Lineage befürwortet, weil sie die
Solidarität und die Loyalität der Frau garantieren.
Für die männliche Ehre und das Ansehen sind
Großzügigkeit und Gastfreundschaft von wesentlicher Bedeutung. Der, der arm
ist, muss sich aus dem öffentlichen Leben in gewisser Weise zurückziehen. Er
darf sich nicht einladen lassen, weil er sich nicht revanchieren kann,
dadurch verliert er sein Ansehen. Ehre und Ansehen erlangt man also nicht
durch reinen Besitz von Geld, sondern durch Freigebigkeit. Großzügigkeit
verwandelt ökonomische Macht in Ansehen, dies ist auch wichtig für die
Aufrechterhaltung der sozialen Kontakte.
Zusammenfassend wird die Ehre eines Mannes
herausgefordert bei:
-
Überschreitung der Grenzen seines Besitzes (der Felder und des Hauses)
-
Annäherung an die ihm zugehörigen Frauen
-
Verbaler oder physischer Angriff auf die Angehörigen
seiner agnatischen Gruppe
Die Dimensionen der Ehre sind somit das Gefühl, das
Verhalten und die Bewertung des Verhaltens von Seiten anderer.
„Honor felt becomes honor claimed, and honor claimed
becomes honor paid.“ (Pitt-Rivers 1968, S. 503) D.h. das Gefühl
übersetzt sich in einen Anspruch, der sich im Verhalten manifestiert und
dieser Anspruch kann dann von anderen „bezahlt“ werden. Zu dieser Bezahlung
gehören rollengebundene Ehrerweisungen wie die zwischen Gast und Gastgeber
ebenso wie statusgebundene Ehrerweisungen, z.B. in Anredeformen oder Gesten.
Zusammenfassend ist der Bereich der Ehre der Bereich eines Wettbewerbs um
Anerkennung. Diese Zeichen konstituieren bestimmte Anerkennungsverhältnisse
in einer Gesellschaft. Somit stellt die Ehre einen sozialen Ordnungsfaktor
dar: Ein Bild vom „richtigen Leben“ wird vermittelt. Ehre fungiert also
legitimierend für diejenigen Gruppen und Lebensweisen, die als ehrenvoll
ausgezeichnet sind. Ehre wirkt disziplinierend, denn wer die Anforderungen
nicht erfüllt, muss mit sozialem Ausschluss rechnen.
Ehrenkodizes verschaffen den Beteiligten eine
gemeinsame kollektive Identität und sie entfalten wichtige
sozialisatorische Wirkungen, indem bestimmte Wertvorstellungen stabil in der
Gruppe verankert werden (z.B. Standesehre, nationale Ehre).
Innerhalb der Gruppe, z.B. der Dorfgemeinschaft oder
des Standes kann Ehre als innerständisches Unterscheidungsmittel im
Binnenraum fungieren. Der, der dem Ehrenkodex am meisten und
unerbittlichsten entspricht, ist übergeordnet. Aber genau so wichtig ist die
Funktion der Ehre als Distinktionsmittel gegenüber anderen Gruppen, die
Generierung von Exklusivität und sozialer Distanz, wie bereits Max Weber
erkannte (Weber 1976, S. 537) und somit als Kohäsionsmittel und Quelle für
die Generierung der Kollektividentität.
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